Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der zeropest Schädlingsbekämpfung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Bestimmungen nichts Abweichendes regeln.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail), Unterzeichnung des Angebots oder spätestens durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
§ 3 Leistungsumfang
- Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das jeweilige Angebot oder der bestätigte Auftrag.
- Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Aufgrund biologischer Gegebenheiten sowie äußerer Einflüsse kann eine vollständige oder dauerhafte Schädlingsfreiheit nicht garantiert werden.
- Mehrfachbehandlungen oder Nachkontrollen können erforderlich sein. Soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, werden sie gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Art und Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen, sofern dies zur fachgerechten Durchführung erforderlich ist.
- Werden während der Arbeiten verdeckte Befallsursachen, Hohlräume, Zwischendecken, Schächte, Leitungsführungen oder sonstige bauliche Besonderheiten festgestellt, können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Diese werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer entscheidet nach fachlichem Ermessen über den Einsatz geeigneter Bekämpfungsverfahren einschließlich mechanischer, biologischer oder chemischer Verfahren unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- sämtliche bekannten Informationen zum Schädlingsbefall vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen,
- dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Bereichen zu ermöglichen,
- notwendige Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen,
- Möbel, Einrichtungen oder Lagergut soweit erforderlich freizuräumen,
- Lebensmittel, Futtermittel und empfindliche Gegenstände entsprechend den Anweisungen zu sichern,
- Haustiere während der Behandlung fernzuhalten,
- sämtliche Sicherheits- und Verhaltensanweisungen einzuhalten,
- behandelte Bereiche erst nach Freigabe wieder zu betreten.
Entstehen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung zusätzliche Kosten, Wartezeiten oder erneute Anfahrten, können diese gesondert berechnet werden.
Für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 5 Termine
- Vereinbarte Termine sind einzuhalten.
- Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden oder wird dieser nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Anfahrts-, Warte- und Ausfallkosten zu berechnen.
- Höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine.
§ 6 Dokumentation
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durchgeführten Arbeiten durch Arbeitsberichte, Messprotokolle und Fotografien zu dokumentieren.
- Fotografien dienen ausschließlich der Dokumentation der Leistung, der Qualitätssicherung sowie der Nachweisführung.
- Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsbericht bestätigt der Auftraggeber die Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie den Erhalt etwaiger Sicherheits- und Verhaltenshinweise. Die Unterschrift stellt kein Anerkenntnis eines dauerhaften Bekämpfungserfolges dar.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese erhoben wird.
- Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Rechnungen dürfen auch elektronisch übermittelt werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 8 Notdienst
- Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Sonn- und Feiertagen oder im Rahmen eines Notdienstes werden nach den jeweils gültigen Notdienstpreisen berechnet.
- Notdiensteinsätze erfolgen nach personeller und technischer Verfügbarkeit.
§ 9 Verwendung von Biozidprodukten
- Soweit zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung Biozidprodukte eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Hinweise zur Sicherheit sowie zur Wiederbenutzung behandelter Bereiche einzuhalten.
- Für Schäden, die durch Missachtung dieser Hinweise entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 10 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Bekämpfungsmaßnahmen.
- Ein bestimmter Bekämpfungserfolg oder eine dauerhafte Schädlingsfreiheit werden nicht geschuldet.
- Ein erneuter Schädlingsbefall stellt keinen Mangel der erbrachten Leistung dar.
- Eine Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn:
- erforderliche Nachbehandlungen unterbleiben,
- ein Neubefall erfolgt,
- hygienische oder bauliche Mängel bestehen,
- Empfehlungen oder Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten werden,
- der Auftraggeber notwendige Vorbereitungsmaßnahmen unterlässt.
Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf unzutreffenden Angaben oder einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruhen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Arbeitsberichte, Dokumentationen, Schädlingsanalysen, Monitoringunterlagen und HACCP-Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt er gleichzeitig seine Kenntnis über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 356 und 357 BGB.
Hat der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits Leistungen erbracht und wird der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, ist der Verbraucher verpflichtet, Wertersatz entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
§ 15 Wartungsverträge
- Für wiederkehrende Kontroll-, Monitoring- oder Wartungsleistungen gelten ergänzend die jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können Wartungsverträge von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der zeropest Schädlingsbekämpfung GmbH.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
